Historie

Von der Verwaltungsgemeinschaft zum Zweckverband

Die Verwaltungsgemeinschaft Offenburg, der neben der Stadt Offenburg die Umlandgemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald angehören, hat sich bereits Mitte der 1990er Jahre intensiv mit den längerfristigen Perspektiven der weiteren Gewerbeflächenentwicklung und -bereitstellung im Raum Offenburg befasst. Basierend auf einer Prognose zum künftigen Gewerbeflächenbedarf gelangte die FIRU GmbH als beauftragter Fachgutachter zu dem Ergebnis, dass die Ausweisung eines neuen gewerblichen Entwicklungsschwerpunktes vornehmlich im Süden des Stadtgebietes im Bereich zwischen der Autobahn A 5 und der Bundesstraße B 3/33 auf dem Wege einer interkommunalen Kooperationslösung erfolgen sollte.

1996 hat die Verwaltungsgemeinschaft erstmals konkret über die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes auf Hohberger, Offenburger und Schutterwälder Gemarkung unter Einbeziehung aller Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft beraten und diese Idee aus folgenden Gründen begrüßt:

  1. Standorteignung: aus ökologischer, siedlungsstruktureller und topographischer Sicht

    und mit Blick auf verkehrsgünstige Lage und Anbindung

  2. Mangel an geeigneten Alternativen zur Ausweisung, größerer, zusammenhängender Gewerbegebiete im Raum Offenburg zur Deckung des künftigen Gewerbeflächenbedarfs.
  3. Vermeidung von Landschaftszersiedelung und Verringerung des Landschaftsverbrauchs.
  4. Raumordnerische und regionalplanerische Verträglichkeit.

Aufbauend auf einem in diversen Informationsveranstaltungen erzielten Konsens aller politischen Entscheidungsträger mündeten die im partnerschaftlichen Dialog erarbeiteten Vorschläge und Eckpunkte zur Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebiets 1997 in die Ausarbeitung einer Verbandssatzung, die auf der Grundlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse in allen beteiligten Kommunen am 27.07.1998 unterzeichnet wurde. Nach erfolgter Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg ist die Verbandssatzung am 07.09.1998 mit der öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg in Kraft getreten. Am 13.10.1998 fand die konstituierende Sitzung des Zweckverbands statt.

Nach intensiven Voruntersuchungen und Planungen sowie Erwerb der weitgehend im privaten Eigentum befindlichen Grundstücksflächen mit anschließender bau- und planungsrechtlicher Ausweisung und Erschließung wurde am 18.06.2005 der erste Bauabschnitt des Gewerbeparks hoch³ seiner Bestimmung übergeben. Er umfasst etwa 15 Hektar gewerbliche Bauflächen entlang der Autobahn A 5 auf Gemarkung der Gemeinde Schutterwald und 6,5 Hektar auf Gemarkung der Gemeinde Hohberg. Parallel erfolgte ab 2005 auf Gemarkung der Stadt Offenburg die Ausweisung und Erschließung einer mehr als 11 Hektar großen Sondergebietsfläche für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Offenburg, die 2009 in Betrieb genommen wurde.

2016 wurde ein zweiter Bauabschnitt auf Gemarkung Schutterwald östlich der bislang nur einseitig ausgebauten zentralen Erschließungsstraße Drei Linden ausgewiesen, der knapp 9 Hektar Gewerbeflächen umfasst. In naher Zukunft werden hier nach erfolgter Verlegung einer 110-kV-Stromleitungstrasse Gewerbegrundstücke in der Größe von insgesamt 4 Hektar für Betriebsansiedlungen zur Verfügung stehen.